Der Bezirk Oberbayern finanziert die heilpädagogische Förderung Ihres Kindes im Vorschulalter. Sie ist für Sie kostenfrei. Die Notwendigkeit für eine Förderung nach § 35 SGB VIII muss von einem Kinderarzt attestiert und von mir durch einen sogenannten Förderplan begründet werden.
Bei älteren Kindern und Jugendlichen ist das jeweilige Jugendamt für die Übernahme der Kosten zuständig, sofern sie unter § 85 SGB VIII fallen. Die Details bespreche ich gerne mit Ihnen persönlich.
Selbstverständlich können Sie heilpädagogische Leistungen auch außerhalb dieser Regelungen in Anspruch nehmen. Eine Behandlungseinheit (45 Min.) wird dann mit 56€ privat in Rechnung gestellt.
Der Stundensatz für ein Beratungsgespräch beläuft sich auf 66 € . Sollte sich aus der Beratung ein Förderauftrag ergeben, wird dieser Betrag mit dem Bezirk verrechnet.